• TIPPS
    Wir schaffen Wohnträume.

    Wir wollen, dass Sie zu besten Bedingungen
    an ein schönes Zuhause kommen.
    Und wir möchten, dass Sie lange Freude an Ihren vier Wänden haben.
    Deshalb sind wir auch nach Auftragsende für gute Tipps Ihr Ansprechpartner!

    GUTER RAT FÜR ALLE.

    An dieser Stelle sammeln wir für Sie hilfreiche Tipps rund ums Haus und ihre Räume. Schauen Sie öfter mal vorbei!

    SCHIMMEL VORBEUGEN

    INSTANDHALTUNG

    • Weg mit dem Teppichfleck!
      Regelmäßige Teppichbodenreinigung lohnt sich dreifach. Sie erhält den Wert des guten Stücks, lässt ihn gut aussehen und sorgt für ein gesundes Raumklima. Worauf kommt es im 1×1 der Teppichpflege an?
    • Regelmäßig saugen: Befreien Sie den Flor midnestens einmal wöchentlich von Schmutz und Staub, damit sie sich nicht in den Fasern festsetzen können.
    • Festen Schmutz lösen: Wenn sich feste Stoffe im Teppich festgetreten haben, lösen sie sie vorsichtig mit dem Messerrücken. So bauen Sie einer Schädigung der Fasern vor. Mit etwas Glück hilft ein Eiswürfel gegen Kaugummi: Die Kälte lässt das Gummi verspröden und ermöglicht das Ablösen mit einem Löffel.
    • Flecken rasch entfernen: Bei diesem Malheur gilt – je schneller man dem Klecks zu Leibe rückt, umso größer die Chance auf Erfolg. Legen Sie zunächst ein saugfähiges Tuch auf den Fleck. Arbeiten Sie dann mit einem Baumwolltuch, lauwarmem Wasser und eventuell ein wenig Essigreiniger nach. Wichtig: Immer vom äußeren Rand nach innen tupfen, damit der Fleck nicht größer wird.

    GELD SPAREN

    • Steuerbonus für Handwerkerrechnungen nutzen!
      Ob Sie Mieter und Eigentümer selbst genutzter Immobilien sind – Malerarbeiten können Sie in einem bestimmten Rahmen auch von der Steuer absetzen. Er beträgt pro Jahr 20% der Rechnungssumme des Arbeitslohns, maximal 1.200,- €.
      Besonders interessant für Sie: Diese Beträge werden nicht beim zu versteuernden Einkommen, sondern in voller Höhe direkt von der Steuerschuld abgezogen. Wenn Sie z. B. einen persönlichen Spitzensteuersatz von 30% haben, entspricht dieser Steuervorteil demselben Effekt, wie wenn Sie bei der Steuererklärung 4.000,- € Werbungskosten absetzen könnten.
      Das macht unsere Arbeiten auch finanziell interessant für Sie. Gern informieren wir Sie zu den Details, die Sie dabei formal beachten müssen!

    GEBÄUDEENERGIEAUSWEIS

    • Ein Muss mit Vorteilen
      Kaum zu glauben: Der Energieverbrauch durch Wohngebäude macht in Deutschland fast 50 Prozent aus. Dieser soll mithilfe der EnEV (Energieeinsparverordnung) verringert werden. Deshalb fordert die EnEV beim Neubau oder der Erneuerung von Außenbauteilen den Nachweis des Wärmeschutzes – den Gebäudeenergieausweis.
      Bei der Ausstellung dieses Ausweises wird das gesamte Gebäude mit seiner Anlagentechnik als Einheit betrachtet und der rechnerische Primär-Energiebedarf ermittelt. Dieser wird aktuell bei Neubauten in einem Energieausweis dokumentiert und ist als solcher bereits seit 2002 vorgeschrieben.
      Seit 1. Juli 2008 sorgen Energieausweise nun auch bei Altbauten, die bis 1965 gebaut wurden für mehr Energieeinsparung und Transparenz. Ab Anfang 2009 ist der Energieausweis in Vermietungs- und Verkaufsfällen dann auch bei allen übrigen Wohngebäuden Pflicht. Für Gewerbebauten und andere Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, so genannte Nichtwohngebäude, ist der Energieausweis erst ab Juli 2009 Pflicht.
      Er zeigt Ihnen schwarz auf weiß, wie energieeffizient Ihr Haus ist. Weil Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz ebenfalls im Gebäudeenergieausweis beigefügt sind, haben Sie ein wirksames Optimierungsinstrument in der Hand. Es zeigt auf, mit welchen Maßnahmen Sie zukünftig Energie und Kosten sparen können. Zudem steigern die energieeffizienten Maßnahmen den Wert und Vermietungswert Ihres Hauses.
      Ausgestellt wird der Ausweis von zertifizierten Gebäudeenergieberater. Sprechen Sie uns an – wir vermitteln ihnen gerne einen Fachmann und übernehmen die praktische Umsetzung ihrer Dämmmaßnahmen!